Antworten auf häufig gestellte Fragen

Rezept und Hilfsmittelanspruch

Grundsätzlich ist ein Rezept über Hilfsmittel nach Ausstellung 28 Tage gültig.

Ja, das Rezept wird im Original benötigt. Allerdings können Sie Ihr Rezept vorab auch gern per E-Mail oder Fax an uns schicken. Das Original können Sie dann nachträglich abgeben oder per Post an uns senden. Bitte nehmen Sie Rücksprache unter der Telefonnummer 03601 4618-0.

Sobald Sie das Rezept vom Arzt erhalten haben, können Sie das Sanitätshaus aufsuchen. Das Fachpersonal im Sanitätshaus berät Sie zu den Produkten und übernimmt die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Gern können Sie zu einer unserer Filialen kommen. Unser Team berät Sie gern.

Das Sanitätshaus darf grundsätzlich natürlich frei gewählt werden, dieses muss aber Vertragspartner Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung sein, damit die Kosten übernommen werden können.

Gern können Sie sich vorab telefonisch bei der Jüttner Orthopädie KG erkundigen unter der Telefonnummer 03601 4618-0.

Grundsätzlich sind die folgenden vier Möglichkeiten zu unterscheiden.

Das Hilfsmittel gehört Ihnen:

  • Sie als Kunde haben das Produkt oder Hilfsmittel im Sanitätshaus privat bezahlt.

Das Hilfsmittel gehört Ihrer Krankenkasse:

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein neues Hilfsmittel. Hier wird die Krankenkasse Eigentümer des Hilfsmittels. Handelt es sich dabei aber um Hilfsmittel, die ausschließlich für Sie bestimmt sind, so müssen diese nicht mehr zurückgegeben werden. Das ist zum Beispiel der Fall bei einem Duschstuhl oder einer Toilettensitz-Erhöhung.
  • Die Krankenkasse versorgt den Kunden mit einem Hilfsmittel aus ihrem eigenen Hilfsmittelbestand - dem sogenannten Hilfsmittel-Pool. Diese Variante kommt zum Beispiel häufig vor bei Rollstühlen, Patientenliftern oder Badewannenliftern.

Das Hilfsmittel gehört Ihrem Sanitätshaus:

  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine sogenannte Fallpauschale. Hier wird das Hilfsmittel vom Kunden geliehen und bleibt Eigentum des Sanitätshauses. Wenn Sie das entsprechende Hilfsmittel nicht mehr benötigen, kontaktieren Sie Ihr Sanitätshaus. Dieses wird dann die Abholung der Produkte veranlassen. Typische Produkte sind Rollatoren oder Toilettenstühle.

Grundsätzlich ist das Sanitätshaus zuständig, von dem Sie Ihr Hilfsmittel erhalten haben.

Gern helfen wir Ihnen weiter unter Telefonnummer 03601 4618-0.

In der Regel gewährleisten die Krankenkassen einen Kostenzuschuss für mindestens zwei Paar Kompressionsstrümpfe pro Kalenderjahr.

In der Regel gewährleisten die Krankenkassen einen Kostenzuschuss für mindestens zwei Paar orthopädische Einlagen pro Kalenderjahr.

Ein monatliches Pflegepaket enthält zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel im Wert von aktuell bis zu 60 €. Dabei handelt es sich um qualitativ hochwertige Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Einweg-Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel.

Rezept- und kostenfreien Anspruch auf dieses monatliche Pflegpaket haben pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad (früher noch Pflegestufe), die privat von Angehörigen, ggf. auch mit Unterstützung eines Pflegdienstes, zu Hause versorgt werden. Somit haben sehr viele Menschen Anspruch auf ein monatliches Pflegepaket.

Ein Antrag auf Kostenübernahme muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.

Zuzahlung, Eigenanteil, wirtschaftliche Aufzahlung und Befreiung

Kunden ab dem 18. Lebensjahr müssen bei jedem Hilfsmittel eine Beteiligung, die sogenannte gesetzliche Zuzahlung, erbringen. Die Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % dieses Erstattungsbetrages der Krankenkasse, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.

Beispiel:

  • Ein Rollator wird von der Krankenkasse des Kunden in voller Höhe übernommen. Der Erstattungsbetrag der Krankenkasse beträgt 85 €.
  • Die Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % des Erstattungsbetrages der Krankenkasse, also 8,50 €.
  • Der Kunde zahlt 8,50 €.

Der Eigenanteil ist zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung zu bezahlen und tritt bei Hilfsmitteln auf, die Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ersetzten und die auch Menschen ohne gesundheitliches Handicap benötigen.
Ein gutes Beispiel hierfür sind orthopädische Schuhe. Der Kunde erspart sich durch die Sachleistung der Krankenkasse den Kauf von normalen Haus- und Straßenschuhen. Der vom Kunden zu tragende Eigenanteil bei orthopädischen Straßenschuhen beträgt 76 €, für orthopädische Hausschuhe 40 €.
Weitere Beispiele für Eigenanteile sind Autokindersitze, Brustprothesen-BH und -Badeanzüge.

Beispiel:

  • Orthopädische Straßenschuhe werden von der Krankenkasse übernommen. Der Erstattungsbetrag der Krankenkasse beträgt 800 €.
  • Die gesetzliche Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % des Erstattungsbetrages der Krankenkasse aber max. 10 €, also 10 €.
  • Der Eigenanteil für Orthopädische Straßenschuhe beträgt 76 €.
  • Der Kunde zahlt in Summe 86 € (Zuzahlung 10 € plus Eigenanteil 76 €).

Entscheidet sich der Kunde für eine Versorgung außerhalb der Standardversorgung, so muss er einen Privatanteil übernehmen oder die Kosten für das Hilfsmittel komplett tragen. Den Preis für Standardversorgung bestimmt die Krankenkasse des Kunden.

Die Gründe für einen Privatanteil können sehr persönlich und individuell sein. Neben besonderen Funktionalitäten des Hilfsmittels können auch optische Aspekte wie Design und Farbe sowie praktische Gesichtspunkte wie die einfachere Pflege oder Handhabung des Hilfsmittels eine Rolle spielen.

Beispiel:

  • Ein Standard-Rollator wird von der Krankenkasse in voller Höhe übernommen.
  • Der Kunden wünscht ein höherwertigen leichteren Carbon-Rollator, der 350 € kostet.
  • Die Kostenübernahme der Krankenkasse beträgt 75 €.
  • Die gesetzliche Zuzahlung des Kunden beträgt 10 %, also 7,50 €.
  • Der Privatanteil des Kunden beträgt 275 € (350 € minus 75 €).
  • Der Kunde zahlt in Summe 282,50 € (Zuzahlung 7,50 € plus Privatanteil 275 €).

Für diese Hilfsmittel haben die Krankenkassen einen Festpreis für Sanitätshäuser festgelegt. Entscheidet sich der Kunden für eine Einlagen- oder Kompressionsversorgung außerhalb der Standardversorgung, so muss er eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten. Das heißt, eine wirtschaftliche Aufzahlung ist dann zu leisten, wenn der Kunde mehr Komfort wünscht als der Festbetrag der Krankenkasse abdeckt.

Die Gründe für die Wahl einer höherwertigen Versorgung können sehr persönlich und individuell sein. Neben besonderen Funktionalitäten des Hilfsmittels können auch optische Aspekte wie Design und Farbe sowie praktische Gesichtspunkte wie die einfachere Pflege oder Handhabung des Hilfsmittels eine Rolle spielen.

Die wirtschaftliche Aufzahlung kann jedes Sanitätshaus individuell festlegen. Die wirtschaftliche Aufzahlung ist zusätzlich zur gesetzlichen Zuzahlung zu bezahlen.

Beispiel:

  • Der Kunde wünscht spezielle Sporteinlagen und damit eine höherwertige Versorgung.
  • Die Sporteinlagen werden von der Krankenkasse des Kunden zu einem Festbetrag in Höhe von 70 € übernommen.
  • Die gesetzliche Zuzahlung des Kunden beträgt 10 % des Erstattungsbetrages seiner Krankenkasse, also 7 €.
  • Der Preis der gewünschten Sporteinlagen im Sanitätshaus ist höher als der Festbetrag, der von der Krankenkasse des Kunden übernommen wird. Somit muss der Kunde eine wirtschaftliche Aufzahlung leisten.
  • Die wirtschaftliche Aufzahlung beträgt für Einlagen bei der Jüttner Orthopädie KG immer 22 €.
  • Der Kunde zahlt in Summe 29 € (gesetzliche Zuzahlung 7 € plus wirtschaftliche Aufzahlung 22 €).

Gesetzlich versicherte Kunden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Auch Schwangere müssen keine Zuzahlung für Heil- und Hilfsmittel leisten, sofern diese im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder Entbindung stehen.

Des Weiteren ist es in bestimmten Fällen möglich, sich von der gesetzlichen Zuzahlung befreien zu lassen. Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Nach einer Befreiung durch die Krankenkasse müssen Sie für das aktuelle Kalenderjahr keine Zuzahlungen mehr leisten. Dazu ist es wichtig, dass Sie die Zuzahlungsbefreiung immer vorlegen.

Wichtig: Eigenanteile und / oder Privatanteile können jedoch weiterhin berechnet werden.

Allgemeines

Orthopädietechnik: Prothetik, Orthetik, Sensomotorische Einlagen, Bandagen, Mieder, Gehschule

Orthopädieschuhtechnik: Maßschuhe, Einlagen, Schutzzurichtungen, Diabetikerversorgung, Therapieschuhe

Sanitätsfachgeschäfte: Bandagen, Kompressionsversorgung, Pflegeartikel, Alltagshilfen, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Körperfunktionsmessgeräte, Wellness- und Sportartikel, Fußpflege und -massage, Schwangerschafts- und Babyartikel, Brustprothesen und -ausgleich, Perücken

Kinderrehabilitation: Dynamische Orthesen, Sitzschalen, Korsetts, Rollstühle, Geh- und Stehhilfen

Rehatechnik: Rollstühle, Scooter, Rollatoren, Geh- und Stehhilfen, Badehilfen, Mobilitätshilfen, Toilettenhilfen, Lagerungshilfen, Pflegehilfsmittel und -betten

Homecare: Dekubitusversorgung, Wundversorgung, Enterale und Parenterale Ernährung, Stomaversorgung, Inkontinenzversorgung

Ja, in Notfällen können Sie uns auch außerhalb unserer normalen Geschäftszeiten erreichen unter der Telefonnummer 03601 4618-0. So ist auch im Notfall Hilfe sichergestellt.

Unsere Mitarbeiter der Verwaltung stehen Ihnen von Montag bis Freitag von 07:00 bis 17:00 Uhr gern zur Verfügung.

Grundsätzlich benötigen Sie keinen Termin. Unsere Mitarbeiter freuen sich auf Ihren Besuch und beraten Sie gern. 

Zu Stoßzeiten ist auch in unseren Läden oft viel los. Um längere Wartezeiten für Sie zu vermeiden und genügend Zeit für eine ausführliche Beratung zu haben, bietet es sich an, einen Termin vorab mit uns zu vereinbaren.

Hier finden Sie alle Jüttner-Filialen mit den entsprechenden Telefonnummern. Gern können Sie auch unser Kontaktformular zur Terminvereinbarung nutzen.

Die Lieferzeit ist grundsätzlich von der Komplexität der Versorgung abhängig.

Viele Produkte im Sanitätshaus haben wir auf Lager. Sollte ein Produkt einmal nicht vorrätig sein, sind schnelle Lieferzeiten ein Muss. Die gewünschten Produkte sind dann im Normalfall innerhalb von wenigen Werktagen vor Ort.

Bei Maßbestellungen und Maßanfertigungen kann die Lieferung etwas länger dauern. Für die Anfertigung von Einlagen benötigen wir etwa fünf Werktage.

Geht der Versorgung eine Genehmigung der Krankenkasse voraus, kann es bedingt durch die Bearbeitungsdauer der Krankenkasse zu Verzögerungen kommen. Sobald wir die Rückmeldung der Krankenkasse haben, kümmern wir uns umgehend um eine Terminvereinbarung mit Ihnen.

Die Genehmigung Ihrer Krankenkasse muss vorliegen spätestens bis drei Wochen nach Antragseingang bei Ihrer Krankenkasse oder in Fällen, in denen ein Gutachten vom Medizinischen Dienst notwendig ist, binnen fünf Wochen nach Antragseingang. (Sofern Ihre Krankenkasse ein Gutachten einholen möchte, muss Ihre Krankenkasse Sie unverzüglich informieren. Bitte setzen Sie auch uns darüber in Kenntnis.)

Reagiert die Kasse nicht binnen drei bis fünf Wochen, gilt die Versorgung als genehmigt. Sie können das Hilfsmittel direkt bei uns erwerben, Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

Gern sind wir Ihnen bei der Einholung der Genehmigung behilflich.

Unter Homecare versteht man die Versorgung von Patienten mit Hilfsmitteln, Verbandmitteln sowie medizinischer Ernährung zu Hause oder in Pflege- und Altenheimen. Besonderheit dieser Versorgungsform ist, dass die Produkte in der Häuslichkeit von qualifizierten Kranken- und Altenpflegern abgegeben werden.

Das geschulte Fachpersonal übernimmt die Versorgung im Rahmen einer ärztlichen ambulanten Therapie mit vergleichbarer Qualität wie in der Klinik. Dabei steht die Homecare im engen Kontakt mit den Angehörigen, mit Pflegedienst und behandelnden Ärzten. Die Jüttner-Homecare koordiniert, berät, schult, leitet an, dokumentiert und therapiert in den Bereichen Inkontinenz, Tracheostoma, Antidekubitus-Systeme, Stoma, Wundversorgung und Ernährung.

Nicht zu verwechseln mit der Versorgung durch ambulante Pflegedienste zu Hause oder im Pflegeheim: Ambulante Pflege ist die professionelle, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, zum Beispiel bei der Körperpflege oder der Unterstützung im Haushalt.

Der Datenschutz und der vertrauensvolle Umgang mit Ihren persönlichen Daten ist für uns selbstverständlich. Ihre Daten werden zur Vertragsabwicklung benötigt und garantieren eine schnelle und reibungslose Abwicklung.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.